AGB


  1. Beitragsberechtigt ist ausschliesslich, wer eine alte Halogen-Leuchte mit Sockeltyp R7s durch eine neue LED-Leuchte ersetzt.
  2. Die Entsorgung der Halogen-Leuchte muss mittels Fotos belegt werden.
  3. Die neue LED-Leuchte kann an beliebigen Verkaufsstellen (Fachgeschäft, Supermarkt, Internet, etc.) erworben werden. Der Kaufbeleg muss als Beweis fotografiert oder als PDF auf www.alledin.ch hochgeladen werden und zwingend in Schweizer Franken ausgestellt sein.
  4. Zwischen dem Kauf der neuen LED-Leuchte und der Entsorgung der alten Halogen-Leuchte dürfen maximal 30 Tage liegen.
  5. Der Förderbeitrag beträgt 25% des Kaufpreises, jedoch maximal CHF 100.– pro Leuchte.  
  6. Leuchten, die weniger als CHF 100.– kosten, werden nicht gefördert.
  7. Beitragsberechtige Personen müssen in der Schweiz angemeldet sein und über ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz (IBAN fängt mit ‹CH› an) verfügen.
  8. Beträge, welche aufgrund von falschen IBAN-Angaben durch die Antragsteller von der Bank zurückgewiesen werden, werden nicht zurückerstattet.
  9. ‹alledin› behält sich vor, Gesuche ohne Begründung abzulehnen. Auf Förderungen durch ‹alledin› besteht kein Rechtsanspruch. Förderbeiträge können nur gewährt werden, so lange das vorhandene Budget ausreicht.
  10. Die Fördergesuche müssen auf der Webseite www.alledin.ch gestellt werden.
  11. Es gelten die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Fördersätze und Förderbedingungen.
  12. Bei unrichtigen Angaben oder bei Nichteinhaltung der Bedingungen können bereits ausbezahlte Förderbeiträge zurückgefordert werden.
  13. Der Gesuchsteller gibt ‹alledin› die Erlaubnis, die eingegebenen Daten zu statistischen Zwecken oder zur Kontrolle dem Bundesamt für Energie bzw. der beauftragten Stelle ‹ProKilowatt› weiterzugeben.
AGB (.pdf)