FAQ – Häufige Fragen

Wieviel Fördergeld erhält man?

Wie lange dauert die Förderung ‹alledin.ch›?

Die Aktion dauert bis 30.12.2023, 16.00 Uhr.

Wieviel Geld erhalte ich?

Die Förderung beträgt 25% des Kaufpreises der neuen LED-Leuchte, jedoch maximal CHF 100.– pro LED- Leuchte.

Was muss ich machen, um das Geld zu erhalten?

Um das Fördergeld zu erhalten, müssen Sie Ihre alte Halogen-Leuchte mit R7-Sockel entsorgen (Foto der Entsorgung), eine neue LED-Leuchte kaufen (Foto des Kaufbeleges oder PDF der Rechnung) und die Angaben in www.alledin.ch eingeben.

Woher kommt das Geld?

‹alledin› ist ein Motivations- und Förderprogramm von ProKilowatt und des Bundesamtes für Energie, um alte Halogen-Leuchten mit hohem Energieverbrauch durch neue, effiziente LED-Leuchten auszuwechseln.

Wer darf mitmachen?

Wer darf mitmachen?

Mitmachen dürfen alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Damit der Förderbetrag ausbezahlt werden kann, müssen Sie über ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz verfügen.

Dürfen wir auch in unserem Büro die Halogenleuchten entsorgen und Geld beantragen?

Solange Sie eine Halogen-Leuchten mit Sockel R7s durch eine LED-Leuchte auswechseln, dürfen Sie auch als Firma am Projekt teilnehmen.

Neue LED-Leuchte kaufen

Wo muss ich die Leuchte kaufen?

Sie dürfen die neue LED-Leuchte über die herkömmlichen Verkaufsstellen wie Geschäfte, Händler oder dem Internet erwerben. Wichtig: Der Kaufbeleg (Quittung oder Rechnung) muss in CHF ausgestellt sein.

Darf ich auch eine teure Designer-LED-Leuchte kaufen?

Ja. Die Förderung ist allerdings auf CHF 100.– pro Leuchte begrenzt.

Darf ich eine billige LED-Leuchte kaufen?

Der Kaufpreis einer neuen Leuchte muss mindestens CHF 100.– betragen. Günstigere Leuchten werden nicht unterstützt.

Wie viele Leuchten darf ich kaufen?

Pro Person dürfen maximal fünf Leuchten erworben werden. Für jede Leuchte müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Benutzen Sie dazu den Link, den Sie mit der automatischen E-Mail erhalten.

Meine neue Leuchte hat keine LED-Lampen drin. Welche Leistung muss ich eingeben?

Es gibt Leuchten bei denen die Lampen in eine Fassung eingeschraubt werden müssen. Bei einer LED-Leuchte mit Schraubfassung können Sie eine Leistung von 7 Watt pro Fassung annehmen. Bei einer Leuchte mit 3 Lampen beträgt der Wert dementsprechend 21 Watt (3 x 7 Watt).

Welcher Beleg wird benötigt?

Der Beleg kann eine Quittung, ein Kassenzettel oder eine Rechnung sein. Ein Foto der Quittung oder ein Beleg in PDF-Format muss auf www.alledin.ch hochgeladen werden.

Wie muss das Foto der Quittung aussehen?

Der ganze Beleg muss ersichtlich, leserlich und in CHF sein. Es darf nicht nur einen Ausschnitt sein. Die Rechnung kann auch als PDF hochgeladen werden.

Ich habe eine neue Leuchte gekauft. Bis spätestens wann muss ich die alte Halogenleuchte entsorgen?

Zwischen Kauf der neuen LED-Leuchte und Entsorgung der alten Halogen-Leuchte mit R7s-Stablampe dürfen nicht mehr als 30 Tage vergehen.

Wie wähle ich eine effiziente LED-Leuchte?

Die effizientesten LED-Leuchten finden Sie unter Topten.ch.

Alte Leuchte entsorgen

Wo muss ich die alte Leuchte entsorgen?

Sie können die alte Halogenleuchten in einem Fachgeschäft oder bei einer Sammelstelle entsorgen. Wichtig ist, dass Sie ein Foto von der Entsorgung aufnehmen.

Wie muss das Foto der Entsorgung aussehen?

Die Entsorgung der Leuchte muss klar ersichtlich sein. Das Foto kann mit dem Smartphone aufgenommen werden. Sie können die Leuchte auch im Laden zurückbringen und dort fotografieren.

Geht es auch ohne Foto?

Momentan ist zwingend ein Foto der Entsorgung der Leuchte nötig.

Sind nur Stehleuchten beitragsberechtigt oder auch Decken- und Wandleuchten?

Auch andere Leuchten werden unterstützt, wenn sie R7s-Halogen-Lampen enthalten. Achten Sie beim Fotografieren, dass die Halogenlampe gut sichtbar sei.

Ich habe eine teure Designer-Stehleuchte, darf ich sie auf LED umrüsten lassen?

Es gibt Firmen, die bei Halogen-Stehleuchten die ganze Optik und Elektronik auswechseln. Diese Umrüstung auf LED wird durch ‹alledin› unterstützt.

Der reine Lampenwechsel wird hingegen nicht unterstützt.

Ich habe die alte Stehleuchte entsorgt und fotografiert. Bis wann spätestens muss ich eine neue LED-Leuchte kaufen?

Zwischen Entsorgung der alten Leuchte und Kauf der neuen Leuchte dürfen nicht mehr als 30 Tage vergehen.

Fördergeld beantragen

Welche Unterlagen benötige ich als Nachweis?

Als Nachweis benötigen Sie einerseits ein Foto (z.B. mit dem Smartphone) von der Entsorgung der alten Halogen-Leuchte und andererseits ein Foto der Quittung oder der Rechnung der neuen LED-Leuchte.

Welche Informationen muss ich online eingeben?

Um vom Förderprogramm zu profitieren, müssen Sie Ihren Namen und die IBAN-Nummer ihres Bank- oder Postkontos angeben und die Beweisfotos der Entsorgung und des Kaufbeleges hochladen.

Meine neue Leuchte hat keine LED-Lampen drin. Welche Leistung muss ich eingeben?

Es gibt Leuchten bei denen die Lampen in eine Fassung eingeschraubt werden müssen. Bei einer LED-Leuchte mit Schraubfassung können Sie eine Leistung von 7 Watt für die Lampe annehmen. Bei einer Leuchte mit 3 Lampen beträgt der Wert dementsprechend 21 Watt. Dies können Sie im Feld ‹Elektrische Leistung der neuen LED-Leuchte in Watt› eintragen.

Wieviel Zeit brauche ich, um die Informationen einzugeben?

Die Eingabe ist unkompliziert. Wenn Sie die nötigen Informationen bereit haben (Foto Entsorgung, Foto Quittung und IBAN), benötigen Sie weniger als fünf Minuten, um den Antrag zu stellen.

Ich habe kein Smartphone. Kann ich trotzdem Fördergeld beantragen?

Um das Fördergeld zu beantragen brauchen Sie die Nachweise. Sie können jedoch die Bilder mit einer Digitalkamera aufnehmen und sie mit dem PC hochladen.

Allgemeines zu Lampen und Leuchten

Wieso gibt es das Förderprogramm ‹alledin›?

Halogenlampen sind grosse Energieverschwender. Nur 7% der Elektrizität wird in Licht umgewandelt, die restlichen 93% verpuffen als Wärme.

Die meisten Halogenlampen sind bereits verboten. Die stabförmigen Halogenlampen (Sockeltyp R7s), mit ihrer hohen elektrischen Leistungen (140 bis zu 1000 Watt) werden sind seit September 2021 verboten. Sie werden unter anderem in Stehleuchten eingesetzt und sind besonders in privaten Haushalten sehr verbreitet.

Das ‹alledin›-Förderprogramm hat zum Ziel diese Halogen-Leuchten mit R7s-Sockel durch effiziente LED-Leuchten zu ersetzen und somit einen Beitrag zur Reduktion des Stromverbrauches zu leisten.

Was ist der Unterschied zwischen Lampe und Leuchte?

Die Lampe ist in der Fachsprache das Leuchtmittel, z.B. die Glühbirne oder die Leuchtstoffröhre. Die Leuchte hingegen ist das Gerät, in welche das Leuchtmittel (also die Lampe) eingesetzt wird und zur Beleuchtung dient.

Unterschied Lampen und Leuchten

Sind Halogenlampen wirklich so schlecht?

Ja, Halogenlampen sind sehr ineffizient. Nur 7% der elektrischen Energie werden in Licht umgewandelt. Der Rest verpufft in Form von Wärme. Deshalb werden Halogenlampen sehr schnell heiss und sind unökologisch.

Sind Halogenlampen nicht bereits verboten?

Die meisten Halogenlampen sind seit 2018 verboten. Die stabförmigen Halogenlampen mit Sockeltyp R7s, welche sehr hohe elektrische Leistungen (140 bis zu 1000 Watt) aufweisen, sind seit September 2021 ebenfalls verboten. Weil es dafür keine brauchbaren LED-Lampen als Ersatz gibt, sollte man die ganze Leuchte entsorgen.

Typische Halogenlampe. Der Anschluss ist 7 mm breit, deshalb der Name R7.
Typische Halogenlampe. Der Anschluss ist 7 mm breit, deshalb der Name R7.

Ist es nicht unverhältnismässig, die ganze Leuchte zu entsorgen? Stichwort Graue Energie?

Die graue Energie für die Herstellung einer Stehleuchte beträgt etwa 150 kWh. Eine Lampe mit 300 Watt benötigt gleichviel Energie in 500 Stunden, brennt aber durchschnittlich 1000 Stunden im Jahr. Dies bedeutet, dass nach 6 Monaten die Leuchte energetisch amortisiert ist. Darum ist der Ersatz ökologisch sinnvoll.

Fehler des Programmes

Wieso ist das Geld nicht auf mein Konto?

Sie haben alles richtig gemacht und keine Fehlermeldungen erhalten. Trotzdem ist das Geld nicht auf Ihr Konto.

Klicken Sie den Link auf der Bestätigungs-E-Mail, die Sie mit dem Antrag erhalten haben. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Status Ihre Anfrage anzusehen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

Der Antrag

  • Ist unvollständig (Sie haben zwar gespeichert, es fehlen aber noch Angaben)
  • Ist noch in Bearbeitung (dies kann einige Wochen dauern)
  • Muss korrigiert werden (meistens wurde eine falsche IBAN eingetippt)
  • Wurde abgelehnt (falsche Bilder, nicht erfüllen der Bedingungen). In diesem Falle ist eine Nachbearbeitung nicht mehr möglich.

Wieso habe ich keine E-Mail erhalten?

Sie können den Antrag erst speichern, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben.

Nach dem Speichern wird immer eine E-Mail verschickt. Schauen Sie allenfalls im SPAM-Ordner nach.

Ich wurde nicht fertig. Kann ich später die Informationen vervollständigen?

Sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse eingegeben haben und ‹speichern› gedruckt haben, sind Ihre Angaben gespeichert. Um sie weiterzubearbeiten, müssen Sie den Link im Bestätigungs-E-Mail anklicken.

Flyer alledin (pdf)